Berufsbedingte Hauterkrankungen
Unsere Praxis ist spezialisiert auf die Zusammenstellung geeigneter Maßnahmen zur Primärprävention (Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken) und führt Untersuchungen sowie Behandlungen zur Sekundärprävention (Früherkennung und Fühintervention) durch. Im Rahmen der Tertiärprävention helfen wir Erkrankungsfolgen zu mindern.
Wir führen die Zusatzbezeichnung Berufsdermatologie (ABD-zertifiziert). Aufgabe der Berufsdermatologie und somit unseres Hautschutzzentrums ist die Koordination frühzeitiger Untersuchung, Beratung und ggf. Behandlung von beruflich Hauterkrankten. Arbeitsschutz und medizinische Präventionsmaßnahmen sind umso effektiver, je früher sie greifen und je intensiver sie durchgeführt werden.
Berufsbedingte Hauterkrankungen besitzen wegen ihrer sozialen und wirtschaftlichen Folgen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Von rund 75.000 gemeldeten Berufskrankheiten jährlich nehmen die beruflich bedingten Hauterkrankungen mit ca. 28.000 jährlich die Spitzenposition innerhalb der gelisteten Erkrankungen ein. Viele Betroffene jährlich geben aufgrund einer bestätigten beruflich bedingten Hauterkrankung ihre bis dahin durchgeführte berufliche Tätigkeit auf.
Für den Hautarzt und Arbeitsmediziner/Betriebsarzt entsteht daher eine große Verantwortung zur Behandlung und Vorbeugung von beruflich bedingten Hauterkrankungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Handekzeme in hautbelastenden Arbeitsbereichen. Studien haben ergeben, dass eingehende Schulungen und intensive Therapien bei Hautkranken nachhaltig zu einer Besserung des Leidens führen, Ausfallzeiten reduziert und Tätigkeitsaufgaben verhindert werden können.
Das sogenannte optimierte Hautarztverfahren bietet eine gemeinsame Grundlage für Ärzte und Unfallversicherungsträger, schnell und effektiv geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einer Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Es wurde zum 01.01.2006 eingeführt mit dem Ziel einer deutlichen Stärkung des ambulanten dermatologischen Heilverfahrens. Parallel dazu wurde von Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung das Stufenverfahren Haut eingeführt. Dieses gewährleistet verwaltungsseitig einheitliche Prozessstandards und ist im Hinblick auf den dort niedergelegten Maßnahmenkatalog komplementär an die Hautarztberichts-Formulare angepasst.
Das Hautarztverfahren wird durch Hautärzte, Arbeitsmediziner oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung »Betriebsmedizin« unter Verwendung des Formtextes F6050 »Hautarztbericht – Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention« eingeleitet.
Wir untersuchen die Betroffenen und erstatten mit deren Einverständnis unverzüglich dem Hautarzt Bericht. Unter Einbeziehung der erhobenen Befunde stellen wir eine differenzierte fachärztliche Diagnose. Darüber hinaus erarbeiten wir insbesondere dezidierte Therapievorschläge und leiten erforderliche Präventionsmaßnahmen ein. Dies beinhaltet auch Vorschläge für spezifische Präventionsangebote (z. B. ambulante Schulungsseminare oder modifizierte stationär-ambulante vernetzte Heilverfahren).
Falls erforderlich wird von uns ein Behandlangsauftrag beantragt. Nach Erteilung des Behandlungsauftrages kann die Therapie über den Unfallversicherungsträger abgerechnet werden.